AGB

§ 1 Geltung

  • Die folgenden Bedingungen sind Inhalt aller mit der WWZ Werkstatt-Welt Zentgraf GmbH (im Folgenden als „WWZ“ bzw. „uns“ bezeichnend) abgeschlossenen Verträge. Dies gilt auch dann, wenn sich die WWZ bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf sie beruft, es sei denn, der Besteller ist kein Kaufmann im Sinne des HGB (Handelsgesetzbuch). Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nicht, es sei denn, die Parteien vereinbaren ausdrücklich etwas anderes.
  • Vertragspartner ist die
    WWZ Werkstatt-Welt Zentgraf GmbH
    Rothkreuz 75, 88138 Weißensberg
    info@werkstatt-welt.com
    Telefon +49 (0)8389 / 929 68 90

§ 2 Vertragsabschluss

  • Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren und / oder die Erbringung von Montageleistungen.
  • Sämtliche Preisangaben in Prospekten und sonstigen Geschäftsunterlagen der WWZ sowie Angaben zur Ausstattung und Besonderheit von Verkaufsgegenständen sind freibleibend und unverbindlich.

    An Angeboten halten sich beide Vertragsparteien 30 Kalendertage gebunden, sofern nichts anderes erklärt wird. Treten nach Ablauf von 30 Kalendertagen nach Vertragsabschluss Material-, Preis- oder Lohn und Gehaltserhöhungen ein oder werden Abgaben erhöht bzw. neu erhoben, so ist die WWZ berechtigt, ihre Endpreise entsprechend auszugleichen. In diesem Fall steht dem Besteller nur dann ein Rücktrittsrecht zu, wenn die Erhöhung mehr als 5% des vereinbarten Preises beträgt.

    Sämtliche Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen eines Vertrags müssen schriftlich vereinbart werden. Die WWZ darf an den vereinbarten Leistungen nach Vertragsabschluss Änderungen von Bezeichnungen oder Spezifikationen vornehmen, sofern diese für den Besteller nicht nachteilig sind und die vertragsgemäße Verwendung des Kaufgegenstandes nicht eingeschränkt wird.
  • Mit dem Einstellen eines Produkts auf unserer Internetseite unterbreiten wir Ihnen ein verbindliches Angebot für diese Ware zum Abschluss eines Vertrages über das Online-Warenkorbsystem zu den in der Artikelbeschreibung angegebenen Bedingungen.
    • Wir verkaufen die im Shop angebotene Ware nur an Verbraucher und Unternehmer als Endverbraucher und nicht an gewerbliche Wiederverkäufer.
    • Der Vertrag kommt über das Online-Warenkorbsystem wie folgt zustande:
      Die zum Kauf beabsichtigten Waren werden im “Warenkorb” abgelegt. Über die entsprechende Schaltfläche bzw. Links können Sie den “Warenkorb” aufrufen und dort jederzeit Änderungen vornehmen.
      Nach Aufrufen der Bezahl-Webseite und der Eingabe der persönlichen Daten sowie der Zahlungs- und Versandbedingungen werden Ihnen abschließend die Bestelldaten als Bestellübersicht angezeigt.

      Soweit Sie als Zahlungsart ein Sofortzahl-System (z.B. PayPal / PayPal Express) nutzen, werden Sie entweder auf die Bestellübersichtsseite in unserem Online-Shop geführt oder auf die Internetseite des Anbieters des Sofortzahl-Systems weitergeleitet. Erfolgt eine Weiterleitung zu dem jeweiligen Sofortzahl-System, nehmen Sie dort die entsprechende Auswahl bzw. Eingabe Ihrer Daten vor. Abschließend werden Ihnen auf der Internetseite des Anbieters des Sofortzahl-Systems oder nachdem Sie zurück in unseren Online-Shop geleitet wurden, die Bestelldaten als Bestellübersicht angezeigt.

      Vor Absenden der Bestellung haben Sie die Möglichkeit, die Angaben in der Bestellübersicht nochmals zu überprüfen, zu ändern (auch über die Funktion “zurück” des Internetbrowsers) bzw. die Bestellung abzubrechen.
      Mit dem Absenden der Bestellung über die entsprechende Schaltfläche (“kostenpflichtig bestellen” oder ähnliche Bezeichnung) erklären Sie rechtsverbindlich die Annahme des Angebotes, wodurch der Vertrag zustande kommt.
    • Waren die zur Selbstabholung erworben werden sind innerhalb von 10 Tagen ab Erhalt der Benachrichtigung abzuholen und die Rechnung, die Kaufbestätigung oder die Abholbenachrichtigung sowie einen von einer Behörde ausgestellten Ausweis mit Foto, der Ihre Meldeadresse enthält (z.B. Personalausweis), zur Abholung mitzubringen.
  • Mit dem Einstellen eines Produkts auf der internethandelsplattform eBay unterbreiten wir Ihnen ein verbindliches Angebot für diese Ware zum Abschluss eines Vertrages über die Handelsplattform eBay zu den in der Artikelbeschreibung angegebenen Bedingungen.
    • Wir verkaufen die im Shop angebotene Ware nur an Verbraucher und Unternehmer als Endverbraucher und nicht an gewerbliche Wiederverkäufer.
    • Als registrierter eBay Nutzer können Sie unsere bei eBay angebotenen Waren sofort zum Festpreis kaufen. Beim Klicken auf „Sofort-Kaufen“ bzw. – bei Nutzung der Warenkorbfunktion – nach Klicken auf „Weiter zur Kaufabwicklung“ werden Sie durch den Kaufprozess geleitet. An dessen Ende erscheint eine Übersichtsseite, auf der die wesentlichen Produktdaten einschließlich anfallender Kosten für Sie zusammengefasst sind. Bis zu dieser Seite können Sie Ihre Eingaben korrigieren oder den Kauf abbrechen. Erst wenn Sie auf der Übersichtsseite den „Kaufen“ oder „Kaufen und zahlen“ -Button anklicken, kommt ein Kaufvertrag über die ausgewählte Ware zustande.
    • Waren die zur Selbstabholung erworben werden sind innerhalb von 10 Tagen ab Erhalt der Benachrichtigung abzuholen und die Rechnung, die Kaufbestätigung oder die Abholbenachrichtigung sowie einen von einer Behörde ausgestellten Ausweis mit Foto, der Ihre Meldeadresse enthält (z.B. Personalausweis), zur Abholung mitzubringen.
  • Ihre Anfragen zur Erstellung eines Angebotes sind für Sie unverbindlich. Wir unterbreiten Ihnen hierzu ein verbindliches Angebot in Textform (z.B. per E-Mail), welches Sie innerhalb von 5 Tagen (soweit im jeweiligen Angebot keine andere Frist ausgewiesen ist) annehmen können.
  • Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

§ 3 Preise

  • Alle Preise verstehen sich so weit nicht anders gekennzeichnet als Netto-Preise zzgl. der gesetzlichen MwSt. Die Preise verstehen sich ab Lager Weißensberg ausschließlich Verpackung, Versicherung und Montage. Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet. Die Versandkosten trägt der Besteller. Ebenso verhält es sich mit den Entsorgungskosten der Verpackung. Das Schadenrisiko geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die WWZ noch andere Leistungen, z.B. Anfuhr und Montage übernommen hat. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht das Risiko vom Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über; jedoch ist die WWZ verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestellers Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt. Rechnungen der WWZ sind sofort nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig, es sei denn es wurden schriftlich im Angebot und/oder der Auftragsbestätigung anderweitige Vereinbarungen getroffen.
  • Verbindliche Preisvereinbarungen für Einbau- und Reparaturarbeiten setzen einen schriftlichen Kostenvoranschlag voraus, in dem Arbeits- und Ersatzteilpreise sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer aufgeführt sind. Wir halten uns an unseren Kostenvoranschlag für drei Wochen nach Abgabe gebunden.
  • Sämtliche Zahlungen sind ab einem Zeitraum von 4 Wochen nach Rechnungsdatum in Höhe von 5% über dem Basissatz zu verzinsen. In dieser Höhe ist auch bei Verzug der Zahlung Verzinsung zu leisten. Die Geltendmachung eines höheren Zinsschadens bleibt vorbehalten.
  • Das Eigentum an dem Liefergegenstand geht erst nach Eingang aller Zahlungen auf den Besteller über. Bis dahin hat der Besteller den Liefergegenstand gegen Feuer- und Wasserschäden zu versichern.  Anzahlungen und Vorauszahlungen sind ohne Einfluss auf die Preise. Sie werden gutgeschrieben und auf den sich endgültig ergebenen Preis verrechnet.
  • Besondere, über die vertraglich einbezogenen und im Kaufpreis enthaltenen Leistungen hinausgehende, zusätzlich vereinbarte Arbeiten werden gesondert in Rechnung gestellt und sind spätestens bei Abnahme zu bezahlen.
  • Sämtliche Zahlungen sind sofort fällig und zahlbar. Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
  • Urheberrechte die der WWZ an Plänen, Zeichnungen oder ähnlichen den Auftrag betreffenden Unterlagen zustehen, verbleiben im Eigentum der WWZ. Einer Weitergabe durch den Besteller, die von der WWZ nicht genehmigt wurde, berechtigt diese zu Schadensersatzforderungen.

§ 4 Lieferung, Lieferzeit

  • Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von der WWZ bestätigt werden. Die Bestätigung über den Liefertermin bedarf der Schriftform. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand beim Besteller eingetroffen ist, bzw. die WWZ ihre Versandbereitschaft mitgeteilt hat.  Falls die WWZ die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Besteller eine angemessene Nachfrist beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Besteller oder im Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfrist mit deren Ablauf zu gewähren. Liefert die WWZ bis zum Ablauf der gesetzlichen Nachlieferungsfrist nicht, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten.
  • Von der WWZ nicht zu vertretenen Störungen im Geschäftsbetrieb der WWZ oder bei deren Vorlieferantin, insbesondere Streiks und Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhergesehenen, unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferfristen entsprechend. Zum Rücktritt ist der Besteller nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich angemahnt und diese dann nicht innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist nach Eingang des Mahnschreibens des Bestellers bei der Lieferantin an den Besteller erfolgt. Im Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfrist beginnt mit deren Ablauf die zu setzende Nachfrist. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von der WWZ nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen.
  • Die WWZ ist zu Teillieferungen berechtigt.
  • Wird die Lieferung auf Wunsch des Bestellers verzögert, so werden ihm beginnend 14 Tage nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstehenden Kosten, mindestens jedoch 0,5% des Rechnungsbetrages für jeden Monat berechnet.  Zeitgleich werden 50% der Gesamtrechnung fällig, bei bereits angezahlten Bestellungen fallen 50% des noch offenen Gesamtrechnungsbetrages an. Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung oder der unterzeichnete Auftrag der Lieferantin maßgebend. Die WWZ kann sich für die Lagerung auch einer Spedition oder anderen externen Lagermöglichkeiten bedienen.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

  • Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der WWZ. Der Besteller verpflichtet sich, bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises weder durch Verkauf noch durch Verpfändung, Vermietung, Verleihung oder eine sonstige Art über den Gegenstand zur verfügen. Er verpflichtet sich zur sofortigen Anzeige and die WWZ, wenn der Gegenstand von dritter Seite gepfändet oder in Anspruch genommen werden sollte. Alle zur Beseitigung von Pfändungen und Einbehalten, sowie zur Herbeischaffung des Gegenstandes auf gerichtlichem oder außergerichtlichem Weg entstehende Kosten sind vom Besteller zu erstatten, sofern er die Entstehung dieser Kosten schuldhaft verursacht hat.
  • Der Besteller verpflichtet sich, den Gegenstand, ordnungsgemäß zu behandeln, sowie für eine Reinigung zu sorgen, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergangen ist. Die Gefahr der Beschädigungen des Untergangs des Kaufgegenstandes trägt der Besteller. Soweit gelieferte Gegenstände wesentlicher Bestandteil des Grundstücks geworden sind, verpflichtet sich der Besteller, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine der Lieferantin die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihr das Eigentum an diesen Gegenständen rückübertragen. Beeinträchtigt der Besteller die vorgenannten Rechte der WWZ, so ist er dieser ebenfalls zu Schadensersatz verpflichtet. Die Demontage und sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.
  • Werden Liefergegenstände mit einem anderen Gegenstand fest verbunden, so überträgt der Besteller, falls hierdurch Forderungen oder Miteigentum entstehen, seine Forderungen oder sein Miteigentum an dem neuen Gegenstand in Höhe der Forderungen der Lieferanten zzgl. 10%iger Sicherheit an die WWZ. Die WWZ nimmt diese Abtretung an. Die WWZ verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert ihrer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 20% übersteigt.

§ 6 Gewährleistung

  • Die Gewährleistung beschränkt sich auf die Beseitigung des Mangels und Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung). Nur wenn die Nacherfüllung trotz Aufforderung mit Fristsetzung durch den Besteller fehlschlägt oder von der WWZ verweigert wird, insbesondere im Hinblick auf unverhältnismäßige Kosten der Nacherfüllung, kann der Kunde Wandlung oder Minderung verlangen. Ist der Besteller Unternehmer, so muss er offensichtliche Mängel umgehend rügen, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich. Die Verjährungsfrist der Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Sind gebrauchte Objekte (einschließlich Vorführgeräte) Vertragsgegenstand, wird jegliche Gewährleistung ausgeschlossen, sofern der WWZ nicht arglistiges Verhalten anzulasten ist.
  • Im Falle der Mängelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Die Mängelbeseitigung (Nachbesserung) von Einbau- und Reparaturarbeiten erfolgt an einem durch die WWZ wählbaren Ort.
  • Bei Lieferung oder Einbau von Werkstattausrüstungsgeräten schafft der Besteller bis zu den vereinbarten Lieferdaten die räumlichen, technischen und sonstigen Aufstellungs- und Anschlussvoraussetzungen, die uns in die Lage versetzen, die Betriebsbereitschaft herbeizuführen. Es wird keine Haftung übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:
    • Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte,
    • natürliche Abnutzung,
    • fehlerhafte oder nachlässige Behandlung,
    • ungeeignete Betriebsmittel,
    • mangelhafte Bauarbeiten,
    • ungeeigneter Baugrund,
    • chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind.

§ 7 Haftung

Die WWZ haftet weder für Mangelfolgeschäden, die aufgrund des Mangels nicht voraussehbar waren, noch für entgangenen Gewinn. Sie haftet ferner nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, Haftungsbeschränkungen gelten insgesamt nicht für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln, sowie bei einem Fehler zugesicherter Eigenschaften. Haftungsbeschränkungen gelten ferner nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und aus der Verletzung wesentliche Vertragspflichten.

§ 8 Zahlungsverzug

  • Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach dem Vertragsabschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers gefährdet, so kann die WWZ Vorauszahlungen und sofortige Zahlungen aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht gelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. In diesem Fall verpflichtet sich der Besteller, Sicherheit für die fälligen Forderungen zu leisten. Tut er dies nicht, so kann die WWZ vom Vertrag zurücktreten. Im Falle des Rücktritts oder der Rücknahme gelieferter Ware hat die Lieferantin Anspruch auf Ausgleich für Aufwendungen und bereits erbrachte Lieferungen.
  • Ein Rücktrittsrecht wird der WWZ ferner eingeräumt, wenn der Besteller über seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat oder seine Zahlungen eingestellt hat oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wurde, es sei denn, der Besteller leistet unverzüglich Vorauskasse.

§ 10 Aufrechnung und Abtretung

Der Besteller ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Die Abtretung aller oder einzelnen Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der WWZ. Die WWZ ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an Dritte zu übertragen.

§11 Widerrufsrecht

  • Sind Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, steht Ihnen ein Widerrufsrecht gemäß § 312g i. V. m. § 355 BGB zu.
  • Widerrufsrecht für Waren im Online-Handel
    Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt bei einem Kaufvertrag vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Im Falle eines Vertrags über mehrere Waren, die Sie im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und die getrennt geliefert werden, beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
    Im Falle eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken, beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat.
    Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der WWZ mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
    Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
  • Folgen des Widerrufs
    Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
    Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an die WWZ zurückzusenden oder in unserer Niederlassung abzugeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden bzw. übergeben.
    Die Kosten für die Rücksendung der Ware(n) trägt der Käufer.
  • Das Widerrufsrecht besteht nicht für folgenden Verträge:
    • Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,
    • Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
    • Verträge zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden oder
    • Verträge zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
  • Für einen etwaigen Wertverlust der Waren müssen Sie als Kunde aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

§ 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist Weißensberg. Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für etwaige Streitigkeiten aus Verträgen als Gerichtsstand Weißensberg vereinbart.

§13 Sonstiges

  • Das Angebot unseres eBay-Shops richtet sich an registrierte eBay Nutzer in Deutschland. Für den Vertragsschluss steht die deutsche Sprache zur Verfügung.
  • Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen.
  • Sollte sich der Einkaufspreis/Marktpreis für benötigte Materialien der Angebote der WWZ zum Zeitpunkt des Einbaus gegenüber dem Zeitpunkt der Angebotserstellung um mehr als fünf Prozent nachweislich erhöht haben, ist die WWZ berechtigt den angebotenen Preis entsprechend der Gewichtung des Materialanteils in dieser Position zu erhöhen.

§ 14 Datenschutzklausel

Der Besteller ist damit einverstanden und nimmt davon Kenntnis, dass seine Daten von der WWZ gespeichert und in den von der WWZ genutzten EDV-Systemen zu betriebsinternen Zwecken verwendet werden.

§ 15 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird davon die Rechtswirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am ehesten entspricht. Gleiches gilt, wenn sich bei der Vertragsdurchführung eine ergänzungsbedürftige Lücke ergibt.

Weißensberg, 10.05.2022